Arbitrage Untervermietung BGH-Urteil 2026

Bildliche Darstellung des BGH und des Urteils

Neuverhandlung oder Kündigung wird wahrscheinlicher

Nutzungsänderungen rücken in den Fokus

Risikoabwälzung auf Arbitrage‑Betreiber

Gewerbliche Einordnung wird schwerer zu vermeiden

Für viele Arbitrage‑Betreiber wird das Modell damit unattraktiv.


Über den Autor

Hans-Georg Huber

[Über mich]